Hüpfburgverleih
 
Ein Spaß für alle

Mietbedingungen

1. Konditionen zum Mietvertrag
Der Mieter (Vertragsunterzeichner) mietet vom Hüpfburg-Görlitz die selbst gewählte Hüpfburg oder Attraktion. Der Mietpreis ist bei Abholung oder Lieferung der ausgeliehenen Hüpfburg oder Attraktion für die gesamte vereinbarte Mietzeit in bar zu bezahlen. Alternativ kann der Gesamtpreis auch im Vorfeld überwiesen werden.

2. Lieferung / Abholung
Der Mieter garantiert dem Vermieter das Recht zum kostenlosen Betreten des genannten Grundstücks zwecks Auf- und Abbaus der Mietobjekte zu den vereinbarten Zeitpunkten. Die Lieferung wird mit 0,50 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Es werden insgesamt 4 Fahrten abgerechnet. Die Anlieferung und Abholung umfasst keinen Aufbau- Abbau Service. Dies ist durch den Mieter in Eigenleistung zu bringen. Außerdem müssen je nach Mietobjekt bis zu 4 Personen zum Be- und Entladen zur Verfügung stehen.
Eine Abholung erfolgt bis spätestens 18:30 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt sollte das Mietobjekt bereits Transportbereit vorbereitet sein. Sondervereinbarungen möglich.

3. Aufbau- und Abbauservice
Sofern möglich bietet der Vermieter an die Hüpfburg gegen einen Preis von jeweils 20,00€ auf- bzw. abzubauen.

4. Rückgabevereinbarung bei Eigentransport

Der Mieter verpflichtet sich die ausgewählte ausgeliehene Hüpfburg oder Attraktion zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder beim Vermieter abzugeben. Bei nicht termingerechter Rückgabe verpflichtet sich der Mieter, den nächsthöheren Tagessatz zu bezahlen. Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe (Rückgabetermin/Uhrzeit) zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommt, ist dieser durch den Mieter zu ersetzen.
Die Rückgabe der Hüpfburgen und des dazugehörigen Materials hat in einem sauberen und trockenen Zustand zu erfolgen! Sollte die Hüpfburg doch nass geworden sein, ist diese unverzüglich wieder zu trocknen. Für Nass abgegebene Hüpfburgen ist für die Trocknung eine Gebühr von 50,00 Euro fällig.

5. Stromversorgung
Es werden keinerlei anfallende Ernergiekosten zum Betreiben der Hüpfburg vom Vermieter übernommen.
Eine Haushaltssteckdose mit 16A Absicherung muss am Aufstellort vorhanden sein. 

6. Garantie
Der Vermieter garantiert bei Übergabe eine Funktion der gemieteten Hüpfburg. Sollte es zu Funktionsstörungen während des vereinbarten Mietzeitraumes kommen, ist der aufgetretene Mangel umgehend dem Vermieter mitzuteilen.

7. Regeln und Verhalten während der Nutzung der Mietobjekte:

7.1. Belastung
Nur vergleichbare Altersgruppen und Gewichtsgrößen dürfen gleichzeitig auf der Hüpfburg sein.  Das maximale Belastungsgewicht darf nicht überschritten werden! Die Maximalbelastung ist auf jeder einzelnen Hüpfburg noch einmal vermerkt.

7.2. Schuhe
Ein Betreten der Hüpfburg mit Schuhen ist nicht gestattet.

7.3. Verletzungsgefahr 
Um gesundheitliche Schäden zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt. Ebenfalls soll ein klettern auf die Seitenwände unterlassen werden.

7.4. Aufsicht
Der Mieter hat die Aufsichtspflicht für den gesamten Benutzungszeitraum. Er ist für die Sicherheit der Benutzer verantwortlich! Eine dritte erwachsene Person kann durch ihn benannt und zur Unterstützung bei der permanenten Aufsicht herangezogen werden.

7.5. Lebensmittel
Speisen und Getränke jeglicher Art sind auf der Hüpfburg verboten. Sollte es dennoch zu einer staken Verschmutzung kommen, die nicht sofort durch den Mieter beseitigt wird, halten wir es uns vor,  eine Reinigungsgebühr in Höhe von Euro 75,00€ zu berechnen.

7.6. Untergrund / Umgebung
Vor Aufbau der Hüpfburg ist der Untergrund sowie die unmittelbare Umgebung auf scharfkantige Gegenstände zwingend zu prüfen. Jede Beschädigung des Mietobjektes durch Steine, Scherben, Äste, etc. darunter oder in unmittelbarer Nähe ist vorsorglich zu vermeiden.  Um die Sicherheit während der Benutzung stehts zu wahren, ist eine Aufstellung neben einem Pool nicht erlaubt.

7.7. Witterungseinflüsse
 
- Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Böen untersagt. Idealerweise wird Sie vor Eintreten ungünstigen Wetters im Transportsack verstaut.
 - Durch erhöhte Luftfeuchtigkeit am Abend, sollte es vermieden werden, die Hüpfburg nach Einbruch der Dämmerung zu nutzen. 

7.8. Stromunterbrechung
Sollte es im ungünstigen Fall während der Benutzung zu einer Stromunterbrechung kommen, wird die Hüpfburg allmählich in sich zusammen fallen. Die Aufsichtsperson muss dann unverzüglich alle Hüpfburgbenutzer herunterbitten. Dies sollte in einer ruhigen / nicht hektischen Art erfolgen, um Panik zu vermeiden.

8. unberechtigte Weitervermietung
Es ist untersagt das Mietobjekt während des Mietzeitraums an Dritte weiterzugeben. Es ist ausschließlich an der vertraglich abgestimmten Adresse zu betreiben. Sämtliches Zubehör zählt zum Mietobjekt und verbleibt ebenso an der bekannten Adresse. Der Mieter versichert, das ausgeliehene Material während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe der Materialien zu nennen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Materials.

9. Mieterverantwortlichkeit
Der Mieter ist für den Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör und für die Rückgabe des Materials in guter Funktionsfähigkeit verantwortlich.

10. Rechtsausschlus
Der Vermieter ist für Schäden oder Verletzungen während der Hüpfburgbenutzung nicht verantwortlich. Für eventuell entstehende Klagen Dritter, die der Mieter durch Vernachlässigung seiner Aufsichtspflicht zu verschulden hat, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Entbindung des Vermieters von sämtlichen Kosten eines Rechtsstreites ist obligatorisch.

11. Fotografie
Dem Vermieter ist es zu Werbezwecken erlaubt, Fotos während des Hüpfburgbetriebs anzufertigen und diese zu Werbezwecken zu verwenden. Dabei achtet er drauf, dass Personen nicht zu erkennen oder vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.

12. Stornierungsgebühr
Mit Angebotsunterzeichnung gilt der Mietvertrag als geschlossen. Im Falle einer Stornierung halten wir es uns vor, nachfolgende Gebühren zu berechnen.

bis 15 Tage vor Mietbeginn: keine Stornierungsgebühr
bis 10 Tage vor Mietbeginn:  50 % Stornierungsgebühr
bis 3 Tage vor Mietbeginn:  75 % Stornierungsgebühr
unter 1 Tag vor Mietbeginn: 100 % Stornierungsgebühr

13. Mieterschutz bei Schlechtwetter
Während Schlechtwetter-Perioden (Unwetterwarnungen) behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine Kosten. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“.

14. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachts werden vereinbart worden wären.